Schwimmen Sie während Ihres Urlaubs in Les Landes im Etang de Cazaux et de Sanguinet. Der Ort ist auch bei Anglern sehr beliebt. Einige Familien, Freunde oder Paare kommen jedoch hierher, um neue Energie zu tanken, sich von ihrem Alltag zu lösen und der Natur näher zu kommen. In der Tat ist dieser Ort voll von Natur und ideal für Menschen, die eine Abwechslung suchen.
Lage des Étang de Cazaux und Sanguinet
Der Etang de Cazaux et de Sanguinet ist ein großer natürlicher Teich mit einer großen Fläche von 5500 Hektar. Aus diesem Grund gehört es sowohl zum Departement Landes, da es an dessen Grenze liegt, als auch zum Departement Gironde. Er gilt als der größte Teich in Frankreich. Er liegt im Herzen des Landes-Waldes und grenzt im Nordwesten an Cazaux, im Nordosten an Sanguinet und im Süden an Biscarosse. Daher der Name. Die Verwaltung wird ebenfalls von diesen geteilt.
Der Teich ist ein natürlicher See, der sich vor Hunderttausenden von Jahren in den Ebenen der Landes gebildet hat. Der Wasserlauf von Gourgue hat am meisten zu seiner Entwicklung beigetragen. Derzeit ist der Zugang öffentlich, unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen, die sich je nach Standort der Personen, die den Ort besuchen, ändern können.
Besonderheiten des Teichs
Neben seiner Größe ist der Etang de Cazaux et de Sanguinet ein See mit vielen Besonderheiten. Mit einer Länge von 11 Kilometern und einer Breite von 10 Kilometern beherbergt er verschiedene Fischarten wie Barsche, Schwarzbarsche, Karpfen und andere. Aus diesem Grund ist er ein beliebtes Ziel für Fischliebhaber in der Umgebung. Der Teich ist am Rand weniger tief, da er nur 3 bis 7 Meter tief ist, wenn er 50 Meter vom Ufer entfernt ist. Es ist jedoch Vorsicht geboten, da einige Ecken bis zu 23 m tief sein können. Er hat auch einen sandigen und felsigen Boden. Daher ist ein Boot für diejenigen empfehlenswert, die sich in die Tiefe begeben möchten.
Der Platz, an dem sich der Teich von Cazaux und Sanguinet befindet, ist mit Bäumen bewachsen und voller Vegetation. Sie ist ideal für den Aufbau eines Lagers. Personen, die mehr als 48 Stunden ununterbrochen anwesend sind, müssen sich jedoch bei der Gemeinde anmelden.